Frankfurt a. M. (www.forexcheck.de) - Die Anmietung eines Büros steht bevor? Mit dem passenden Vertrag werden die Einzelheiten geklärt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um den Vertrag und zum Büro mieten München.
Der richtige Vertrag für das Büro
Das passende Büro wurde gefunden und das einzige, was noch aussteht, ist die Unterzeichnung des Mietvertrags. Da der Vertrag vom Vermieter erstellt wird, sollten die vertraglichen Details sorgfältig geprüft werden. Ein Vertrag vom Deutschen Mieterbund gewährleistet, dass alle Details den Vorgaben entsprechen. Es gilt, gemeinsam mit dem Vermieter über die Rechte und Pflichten der einzelnen Parteien zu sprechen, um Missverständnisse von vornherein auszuschließen.
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Langfristig denken - auch beim Mietvertrag
Der Vertrag ist angefertigt und zum Abschluss fehlt nur noch die Unterschrift. Bevor die Signatur unter das Dokument gesetzt wird, sollte überlegt werden, wie sich das Unternehmen langfristig entwickeln wird. Schließlich soll das Unternehmen wachsen und gedeihen. Ein allzu kleines Bürogebäude kann dann bereits nach wenigen Jahren zu klein sein. Womöglich besteht die Möglichkeit, die Räumlichkeiten nachträglich zu erweitern. Alternativ wird ein passender Mietzeitraum ausgewählt, der die benötigte Flexibilität bietet.
Ein großes Büro bietet ausreichend Platz zur Entfaltung. Doch nicht immer sind weite Räume die richtige Wahl. Ein kleines Team hat meist auch ein begrenztes Budget und arbeitet zudem lieber in einem kleineren Bereich. Es gilt, schon im Vorfeld zu überlegen, wie viele Quadratmeter pro Person benötigt werden.
Ein Preisvergleich ist immer sinnvoll
Bevor das Büro gemietet und der Vertrag unterschrieben wird, sollten die Preise verglichen werden. Ob Büro zur All-In-Miete oder Räumlichkeiten, bei denen Kalt- und Warmmiete getrennt sind: Auch Vereinbarungen über die Umsatzsteuer sind wichtig. Bei einer umsatzsteuerpflichtigen Vermietung kann der Mieter die Umsatzsteuer beim Finanzamt als Vorsteuer geltend machen. Daneben sollten auch Kaution und Kündigungsfristen überprüft werden. Üblich sind drei Monatsmieten und eine First von ein bis drei Monaten. Je nachdem, wie flexibel das Unternehmen ist, können hier unterschiedliche Regelungen getroffen werden.
Mietvertrag kündigen: So geht's
Der Vertrag für das Büro soll gekündigt werden? Die Kündigung muss rechtzeitig abgeschickt und schriftlich beim Vermieter abgegeben werden. Wer sie per Einschreiben verschickt, ist in jedem Fall auf der sicheren Seite. Eine Kündigung per E-Mail ist dagegen nicht zu empfehlen.
Du hast offene Fragen zum Vertrag oder der Büroraumvermietung im Allgemeinen? Unsere Immobilienprofis helfen dir weiter. Wir klären alle Unklarheiten und verhelfen dir zum Büro und einem wasserdichten Mietvertrag. (11.05.2020/fx/a/t)